Prozess

Ihr heritage®-Projekt

Denkmalgeschütze Bauten brauchen Fingerspitzengefühl und Know-how.
Alle restaurativen Massnahmen und den Projekt­­ablauf legen die heritage®-Fachexperten in enger Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft, der Denkmalpflege und dem Architekturbüro fest.

Konservierungs- und Restaurationskonzepte

Die richtige Vorgehensweise

Massnahmen definieren

Denkmalpflegerische Schutzinteressen, die gestalterische und ästhetische Wirkung sowie die zukünftigen Nutzungsinteressen der Eigen­­tümerschaft beeinflussen die Konser­­vierungs- und Restaurations­­massnahmen. Deshalb werden beim heritage®-Verfahren diese vielfältigen Interessen im Einzelfall berücksichtigt und die technischen Möglichkeiten ausgelotet. Erst dann wird das Konservierungs- und Restaurationskonzept festgelegt und entschieden, ob ein historischer Abschluss nachgerüstet, mit notwendigen Elementen ergänzt oder eine örtliche Fehlstellung korrigiert werden soll. Im Vordergrund stehen immer der Erhalt und respektvolle Umgang mit der bestehenden Türe. 

Baurechtliche Vorgaben

Die konkreten baurechtlichen Verfahren bei geschützten Objekten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Allen gemeinsam ist, dass bauliche Massnahmen an Schutzobjekten nur nach Absprache und mit Einwilligung der Denkmalpflege durchgeführt werden dürfen. Dafür muss bei der zuständigen Baubehörde ein Baugesuch eingereicht werden. Führen Kantone Schutzinventare, enthalten diese zum Teil detaillierte Vorgaben für die einzelnen Bauteile. In anderen Kantonen werden die konkreten Massnahmen erst im Planungsprozess zusammen mit der Denkmalpflege festgelegt.

Vorprojekt

Projektbeginn

Werkstatt

  • Konservierungs- & Restaurationsarbeiten:
    9
    • Restaurieren und Ertüchtigen der Türelemente im heritage®-Verfahren
    • Technische Anpassung der Beschläge sowie allfällige Ergänzungen oder originalgetreue Nachbauten
    • Oberflächen fertigstellen oder für Endbehandlung vorbereiten
    • Bereitstellen für Montage

Montage

Und Ihr Projekt?